Widerstand durch Wissen
St. Wendel, 10. August 2026
Wichtige Stärkung für Umwelt- und Naturschutz: Bundesbündnis Bodenschutz bundesweit als Umweltvereinigung anerkannt
Das Bundesbündnis Bodenschutz ist seit Anfang August 2026 bundesweit als anerkannte Umweltvereinigung nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannt.
Damit erhält das Bundesbündnis besondere Mitwirkungs-, Beteiligungs- und Klagerechte in umweltrelevanten Verfahren. Dazu gehört insbesondere das Verbandsklagerecht. Die Anerkennung ermöglicht es, die Belange des Umwelt- und Naturschutzes auch rechtlich stärker zu vertreten und Entscheidungen in entsprechenden Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen gerichtlich überprüfen zu lassen – ohne dass eine eigene Rechtsverletzung vorliegen muss.
Darüber hinaus sind Stellungnahmen des Bundesbündnisses als sachverständige Äußerungen aus der Perspektive des Umwelt- und Naturschutzes in den dafür relevanten Verfahren zu berücksichtigen.
Wir gratulieren dem Bundesbündnis Bodenschutz herzlich zu dieser wichtigen Anerkennung.
Wir sind selbst seit zwei Jahren Mitglied im Bundesbündnis Bodenschutz und freuen uns über die damit verbundene Stärkung des Umwelt- und Naturschutzes auf Bundesebene.
Für uns ist klar: Der Schutz von Boden, Natur und Freiräumen muss bei der Entwicklung unserer Städte und Gemeinden endlich das Gewicht bekommen, das ihm zusteht.
Das gilt auch für das Missionshaus-Areal in St. Wendel.
Gerade bei der Entwicklung großer Flächen muss frühzeitig geprüft werden, welche Auswirkungen auf Boden, Natur, Freiraum, Klima und das Umfeld entstehen. Nachhaltige Stadtentwicklung bedeutet für uns deshalb nicht allein, neue Nutzungen zu ermöglichen, sondern vorhandene Freiräume und ihre ökologischen und städtebaulichen Funktionen dauerhaft mitzudenken und zu bewahren.
Die Anerkennung des Bundesbündnisses Bodenschutz als Umweltvereinigung nach § 3 UmwRG ist dafür ein wichtiges Signal: Umwelt- und Naturschutz brauchen eine starke Stimme – auch dort, wo über die Zukunft wertvoller Flächen entschieden wird.