Widerstand durch Wissen

St. Wendel, 2. Oktober 2026

Stellungnahme und Beschwerde zur Stadtratssitzung vom 1. Oktober 2026
Betreff: Mangelnde Transparenz, unzureichende öffentliche Bekanntmachung und mögliche Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei der Stadtratssitzung am 1. Oktober 2026 in St. Wendel
 
An die Kommunalaufsicht des Saarlandes
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
im Namen der Bürgerinitiative „Missionshaus – Zukunft mit Weitblick“ wenden wir uns mit dieser Stellungnahme und Beschwerde an Sie. Anlass ist die öffentliche Stadtratssitzung vom Donnerstag, dem 1. Oktober 2026, um 17:00 Uhr im Kulturzentrum Alsfassen in St. Wendel. Wir bitten Sie, den Ablauf dieser Sitzung, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes, die ordnungsgemäße Tagesordnungsbekanntmachung und die Informationsrechte der Öffentlichkeit, kommunalrechtlich zu prüfen.
 
1. Kurzfristige öffentliche Bekanntmachung und fehlende Transparenz
Die öffentliche Bekanntmachung der Stadtratssitzung einschließlich der Tagesordnung erfolgte nach unserer Kenntnis erst etwa eineinhalb Tage vor dem Sitzungstermin.
Angesichts der Bedeutung der zu behandelnden Themen, insbesondere des städtebaulichen Vertrages im Zusammenhang mit dem Missionshaus, halten wir diesen kurzen Zeitraum für äußerst problematisch. Bürgerinnen und Bürger hatten dadurch nur eine sehr eingeschränkte Möglichkeit, sich auf die Sitzung einzustellen, sich mit den relevanten Inhalten auseinanderzusetzen und ihre Teilnahme zu organisieren. 
Besonders kritisch ist in diesem Zusammenhang, dass die veröffentlichte Tagesordnung unter Tagesordnungspunkt 8 lediglich den allgemeinen Punkt „Mitteilungen und Anfragen“ aufführte. Ein Hinweis darauf, dass im Rahmen der öffentlichen Sitzung eine ausführliche und inhaltlich weitreichende Diskussion über den städtebaulichen Vertrag stattfinden würde, fehlte vollständig.
Damit war für die Öffentlichkeit nicht erkennbar, dass ein Thema von erheblicher städtebaulicher und öffentlicher Bedeutung einen wesentlichen Teil der Sitzung einnehmen würde. 
 
2. Ausführliche Diskussion unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Anfragen“
Nach unserer Wahrnehmung entfielen mehr als 90 bis 95 Prozent der Dauer des öffentlichen Sitzungsteils auf die Auseinandersetzung mit dem städtebaulichen Vertrag.
Dabei ging es keineswegs ausschließlich um kurze Mitteilungen oder bloße Sachstandsberichte. Vielmehr wurden über einen längeren Zeitraum sowohl formale und verfahrensrechtliche Fragen als auch inhaltliche Aspekte des städtebaulichen Vertrages diskutiert. Dabei wurden unter anderem mögliche formale Fehler thematisiert.
Die Diskussion erstreckte sich über mehr als eine Stunde. Zwischenzeitlich wurde die Sitzung sogar unterbrochen, damit sich die Fraktionen der CDU und ProWND abstimmen konnten.
Aus unserer Sicht stellt sich daher die grundsätzliche Frage, ob eine derart umfangreiche und inhaltlich relevante Beratung unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Anfragen“ überhaupt zulässig ist oder ob hierfür ein gesonderter, hinreichend konkret bezeichneter Tagesordnungspunkt hätte vorgesehen und öffentlich bekannt gemacht werden müssen. 
Wir bitten die Kommunalaufsicht ausdrücklich um eine rechtliche Einschätzung, ob durch die gewählte Tagesordnung und den tatsächlichen Sitzungsverlauf der Öffentlichkeitsgrundsatz ausreichend gewahrt wurde.
 
3. Fragwürdiger Umgang mit der Tagesordnung und der Abstimmung über den städtebaulichen Vertrag
Ein weiterer wesentlicher Punkt betrifft die Frage, ob der städtebauliche Vertrag im nicht öffentlichen Sitzungsteil zur Abstimmung gestellt werden sollte.
Über einen erheblichen Zeitraum wurde darüber diskutiert, ob eine Beschlussfassung im nicht öffentlichen Teil überhaupt sachgerecht und rechtlich zulässig sei. Die SPD-Fraktion stellte nach unserer Kenntnis den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt aus dem nicht öffentlichen Teil zurückzunehmen. Auch der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Herr Bund-Becker, empfahl dieses Vorgehen.Herr Bund-Becker begründete dies unter anderem damit, dass ihm die Zeit gefehlt habe, sich ausreichend mit den Änderungen des städtebaulichen Vertrages auseinanderzusetzen, die offenbar nach der Sitzung des Bauausschusses und kurzfristig vor der Stadtratssitzung noch hinzugefügt worden waren.
Wenn bereits Mitglieder des Stadtrates aufgrund kurzfristiger Änderungen nicht ausreichend Zeit haben, sich mit den Vertragsinhalten zu befassen, stellt sich umso mehr die Frage, inwiefern eine sachgerechte, transparente und nachvollziehbare Beratung gewährleistet werden konnte. Für uns als Bürgerinitiative ist dabei besonders problematisch, dass die Öffentlichkeit im Vorfeld weder über die zu erwartende ausführliche Diskussion noch über die wesentlichen Änderungen des Vertrages informiert wurde. Zudem wurde nach unserer Wahrnehmung seitens der Verwaltung eine Änderung der Tagesordnung, die im Verlauf der Sitzung thematisiert wurde, nicht in der von den Antragstellern gewünschten Weise berücksichtigt. Wir bitten daher um Prüfung, ob die Behandlung des städtebaulichen Vertrages in der vorliegenden Form den kommunalrechtlichen Anforderungen an die Aufstellung, Änderung und Bekanntmachung der Tagesordnung entsprach.
 
4. Der tatsächliche Umgang mit der Öffentlichkeit
Obwohl es sich um eine öffentliche Stadtratssitzung handelte, war die Öffentlichkeit nur sehr schwach vertreten. Nach unserem Eindruck waren nur wenige Bürgerinnen und Bürger anwesend.
Zwar waren im Sitzungssaal schätzungsweise 30 bis 40 Stühle für Besucherinnen und Besucher aufgestellt. Die bloße Bereitstellung von Sitzplätzen kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine rechtzeitige und hinreichend konkrete Information über die tatsächlich anstehenden Beratungsgegenstände entscheidend für eine wirksame Teilnahme der Öffentlichkeit ist. 
Gerade bei einem städtebaulichen Vertrag, der für die zukünftige Entwicklung des Missionshauses und seines Umfeldes von erheblicher Bedeutung ist, muss die interessierte Bevölkerung die Möglichkeit haben, sich rechtzeitig über die anstehenden Beratungen zu informieren und die öffentliche Sitzung gezielt zu besuchen.
Es entsteht für uns der Eindruck, dass der formale Charakter einer öffentlichen Sitzung zwar gewahrt werden sollte, die tatsächlichen Voraussetzungen für eine informierte und angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit jedoch nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Wir empfinden diese Vorgehensweise als einen weiteren Schritt hin zu einer unzureichenden Transparenz bei Entscheidungen, die von erheblichem öffentlichem Interesse sind.
 
5. Unzureichende Verständlichkeit bei der Wiedergabe einer Stellungnahme der Kommunalaufsicht
Besonders bedauerlich war aus unserer Sicht auch der Umgang mit einem Schreiben der Kommunalaufsicht, das während der Sitzung durch den Bürgermeister, Herrn Klär, vorgestellt beziehungsweise zusammengefasst wurde.
Nach unserer Wahrnehmung erfolgte die mündliche Wiedergabe in einem ausgesprochen leisen und teilweise schwer verständlichen Ton. Durch die Art des Vortrags war es für die anwesenden Bürgerinnen und Bürger äußerst schwierig, den Inhalt und die wesentlichen Aussagen des Schreibens überhaupt nachzuvollziehen.
Entsprechende Beschwerden aus dem Publikum wurden nach unserem Eindruck nicht aufgegriffen oder berücksichtigt.
Gerade wenn ein Schreiben der Kommunalaufsicht im Rahmen einer öffentlichen Stadtratssitzung thematisiert wird, sollte es selbstverständlich sein, dass die anwesenden Bürgerinnen und Bürger die wesentlichen Inhalte auch tatsächlich verstehen können. 
Wir halten es für problematisch, wenn Informationen, die für die Beurteilung eines öffentlich relevanten Sachverhalts von Bedeutung sind, zwar formal vorgetragen werden, ihre Vermittlung an die Öffentlichkeit jedoch faktisch erschwert wird. Wir bitten daher auch in diesem Zusammenhang um Prüfung, ob die Informations- und Transparenzpflichten im Rahmen der öffentlichen Sitzung ausreichend beachtet wurden.
 
6. Unsere grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich der Transparenz
Die geschilderten Vorgänge betrachten wir nicht als voneinander unabhängige Einzelereignisse, sondern als eine Entwicklung, die aus unserer Sicht Anlass zu grundsätzlichen Fragen über die Transparenz der kommunalpolitischen Entscheidungsfindung gibt.
Die kurzfristige Bekanntmachung der Tagesordnung, das Fehlen eines konkreten Hinweises auf die ausführliche Beratung des städtebaulichen Vertrages, die langwierige Diskussion unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Anfragen“, die Auseinandersetzung über die Behandlung des Vertrages im nicht öffentlichen Sitzungsteil sowie die aus unserer Sicht unzureichende Vermittlung wesentlicher Informationen an die Öffentlichkeit ergeben in ihrer Gesamtheit ein problematisches Bild.
Der gesetzlich vorgesehene Öffentlichkeitsgrundsatz sollte nicht lediglich formal erfüllt werden. Er soll vielmehr gewährleisten, dass Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich über kommunalpolitische Entscheidungen zu informieren und die Arbeit ihrer gewählten Vertreterinnen und Vertreter nachvollziehen zu können.
Gerade bei einem Vorhaben wie dem Missionshaus, das für viele Menschen in der Stadt und darüber hinaus von großem Interesse ist, kommt einer transparenten und nachvollziehbaren Entscheidungsfindung eine besondere Bedeutung zu. 
Wir möchten ausdrücklich betonen, dass es uns nicht darum geht, die kommunalpolitische Arbeit einzelner Fraktionen oder Ratsmitglieder zu bewerten. Unser Anliegen ist vielmehr die Sicherstellung rechtsstaatlicher und demokratischer Verfahrensabläufe sowie die Wahrung der Rechte der Öffentlichkeit.
 
7. Unsere Bitte an die Kommunalaufsicht
Vor dem Hintergrund der geschilderten Vorgänge bitten wir Sie, die Stadtratssitzung vom 1. Oktober 2026 einer kommunalrechtlichen Prüfung zu unterziehen und insbesondere zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
 
1) Öffentliche Bekanntmachung: War die Bekanntmachung der Tagesordnung erst etwa eineinhalb Tage vor der Sitzung unter Berücksichtigung der einschlägigen kommunalrechtlichen Vorschriften ausreichend?
 
2) Inhaltliche Bestimmtheit der Tagesordnung: War es zulässig, eine über eine Stunde andauernde und inhaltlich umfangreiche Diskussion über einen städtebaulichen Vertrag unter dem allgemeinen Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Anfragen“ zu führen, ohne diesen Gegenstand zuvor ausdrücklich anzukündigen?
 
3) Änderung der Tagesordnung: Entsprach der Umgang der Verwaltung mit den während der Sitzung erhobenen Anträgen und Vorschlägen zur Änderung der Tagesordnung den geltenden kommunalrechtlichen Bestimmungen?
 
4) Öffentlichkeit und Nichtöffentlichkeit:War die vorgesehene Behandlung und mögliche Beschlussfassung über den städtebaulichen Vertrag im nicht öffentlichen Sitzungsteil rechtlich zulässig? Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein?
 
5)  Kurzfristige Vertragsänderungen: Ist es mit den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Ratsarbeit vereinbar, wenn wesentliche Änderungen eines städtebaulichen Vertrages offenbar erst kurzfristig nach der Bauausschusssitzung vorliegen und Ratsmitglieder dadurch nach eigener Aussage nicht ausreichend Zeit zur Vorbereitung haben?
 
6) Informationsvermittlung: Welche Anforderungen gelten an die verständliche Wiedergabe von Informationen und Stellungnahmen in öffentlichen Stadtratssitzungen, insbesondere wenn diese für die Beurteilung eines kommunalpolitisch bedeutsamen Sachverhalts relevant sind?
 
7) Kommunalaufsichtliche Konsequenzen:Sollte sich im Rahmen Ihrer Prüfung herausstellen, dass kommunalrechtliche Vorschriften verletzt wurden, welche Maßnahmen kommen in Betracht, um vergleichbare Vorgänge künftig zu verhindern und gegebenenfalls die Rechtmäßigkeit weiterer Verfahrensschritte sicherzustellen?
Wir bitten Sie darüber hinaus, zu prüfen, ob die Vorgänge Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit etwaiger Beschlüsse zum städtebaulichen Vertrag haben könnten und ob gegebenenfalls kommunalaufsichtliche Maßnahmen erforderlich sind.
 
8. Schlussbemerkung
Als Bürgerinitiative „Missionshaus – Zukunft mit Weitblick“ setzen wir uns für eine transparente, nachvollziehbare und bürgernahe Entwicklung des Missionshausgeländes ein.
Wir sind der Überzeugung, dass eine lebendige kommunale Demokratie darauf angewiesen ist, dass Bürgerinnen und Bürger nicht nur formal Zugang zu öffentlichen Sitzungen haben, sondern auch rechtzeitig erfahren, welche wesentlichen Themen dort behandelt werden.
Die Stadtratssitzung vom 1. Oktober 2026 hat bei uns erhebliche Zweifel daran aufkommen lassen, ob diesem Anspruch im vorliegenden Fall ausreichend Rechnung getragen wurde.
Wir möchten daher ausdrücklich um eine unabhängige kommunalrechtliche Bewertung der geschilderten Sachverhalte bitten. Uns ist bewusst, dass die Kommunalaufsicht die kommunale Selbstverwaltung zu respektieren hat. Gleichzeitig erwarten wir, dass die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften und insbesondere des Öffentlichkeitsgrundsatzes gewährleistet wird.
Wir bitten um eine schriftliche Eingangsbestätigung sowie um eine Stellungnahme zu den aufgeworfenen Fragen und den gegebenenfalls daraus resultierenden Konsequenzen.
Für eine transparente und rechtskonforme kommunalpolitische Entscheidungsfindung setzen wir uns weiterhin konstruktiv ein.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Im Auftrag der 
Bürgerinitiative „Missionshaus – Zukunft mit Weitblick“ 
 
Anton Stier und Miriam Steinmetz
 
Sprecher der Bürgerinitiative