Widerstand durch Wissen
St. Wendel, 19.2.2026
Missionshaus – Warum soll hierfür alles geopfert werden?
Im Verfahren zum neuen Landesentwicklungsplan Saarland 2030 (LEP) fordert die Stadt St. Wendel, das Gebiet für den Biotopverbund im Bereich des Missionshauses vollständig zurückzunehmen. In der Stellungnahme der Stadt vom 29.12.2025 heißt es wörtlich auf Seite 3, das Schutzgebiet solle „für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes“ aufgehoben werden.
Damit würde ein zentrales Instrument des Naturschutzes genau dort entfallen, wo ein Bauprojekt geplant ist. An anderer Stelle wurden Flächen zurückgenommen: Im Bereich Drehborn/Plantagenweg wurde ein Reservegebiet gestrichen, am Lanzenberg Entwicklungsflächen reduziert, und für das Neubaugebiet „Sportplatz Alsfassen“ fand sich kein Investor. Während andernorts Flächen mangels Nachfrage nicht entwickelt werden, soll ausgerechnet am Missionshaus der Naturschutz aufgegeben werden.
Eine professionelle Wohnraumbedarfsanalyse für die Kernstadt wurde abgelehnt; ein belastbarer Nachweis, dass zusätzlicher Wohnraumbedarf besteht, liegt nicht vor. Der LEP fordert Innen- vor Außenentwicklung sowie flächensparendes und bedarfsgerechtes Bauen. Das Missionshaus liegt jedoch in einem sensiblen Naturraum mit gewachsenem Biotopverbund, einer Quelle im Martinstälchen von außergewöhnlicher Qualität und einem historischen Ensemble.
In der Stadtratssitzung am 29.1.2026 wurde die Stellungnahme der Verwaltung zum LEP-Entwurf mehrheitlich beschlossen. Ein Antrag der SPD-Fraktion, die Passage zur vollständigen Rücknahme des Biotopverbunds im Bereich Missionshaus aus der Stellungnahme zu streichen, fand keine Mehrheit. Die Entscheidung fiel entlang der bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Rat; damit wurde die Position der Verwaltung unverändert an das Innenministerium weitergeleitet.
Wann gilt Naturschutz – und wann wird er beiseitegeschoben?
Die aktuelle Praxis zeigt einen systemischen Fehler: Schutzgebiete werden situativ interpretiert, Planungsziele flexibel angepasst, während unbequeme Daten relativiert werden. Planung darf nicht vom jeweiligen Vorhaben abhängen, sondern muss auf klaren, überprüfbaren Kriterien beruhen. Ohne nachvollziehbare Regeln entsteht der Eindruck situativer Willkür – wie Bäumchen für die Kamera, während am Missionshaus 27 Hektar Natur unwiederbringlich zerstört werden sollen. Dies ist kein persönlicher Vorwurf, sondern eine Frage der Verlässlichkeit und Planungslogik kommunaler Entscheidungen.
Die Bürgerinnen und Bürger haben ein berechtigtes Interesse zu erfahren, auf welcher Grundlage solche Entscheidungen getroffen werden und wie sie mit den Prinzipien von Transparenz und Bedarfsplanung vereinbar sind. Es geht nicht nur um ein Baugebiet, sondern um die zentrale Frage: Geht Planung vom Bedarf aus – oder vom Projekt? Diese Antwort sind Verwaltung und Mehrheitsfraktion den Bürgerinnen und Bürgern schuldig.
Anbei finden Sie die im Text genannten Dokumente.
Den Entwurf des LEP Saarland 2030 finden Sie auch unter diesem Link.
Das Protokoll von der Stadtratssitzung 5.12.2024 haben wir am 11.2.2025 bei der Stadtverwaltung angefragt und bisher nicht erhalten. Die Verwaltung stellt die Protokolle des öffentlichen Teils der Stadtratssitzungen nicht im Bürgerinfoportal zur Verfügung.
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Foto: Konrad Funk
