Widerstand durch Wissen
St. Wendel, 23. August 2026
Große Versprechen, aber bis heute keine belastbare Grundlage
Bürgerinitiative „Missionshaus – Zukunft mit Weitblick“ fordert Klarheit über Vertrag, Risiken und aktuellen Projektstand
Die aktuelle Debatte um die Transparenz beim Missionshaus greift eine Forderung auf, die die Bürgerinitiative „Missionshaus – Zukunft mit Weitblick“ (BI) seit knapp zwei Jahren erhebt.
Nach monatelanger öffentlicher Stille ist der tatsächliche Stand des Projekts für die Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar. Umso wichtiger ist jetzt eine klare Darstellung der Fakten.
Die BI fordert deshalb Antworten auf vier zentrale Fragen:
- Gibt es inzwischen einen verbindlich geschlossenen städtebaulichen Vertrag?
- Welche Verpflichtungen und Bedingungen wurden vertraglich vereinbart?
- Insbesondere: Welche finanziellen und rechtlichen Sicherheiten bestehen für die Stadt und welche Konsequenzen hat dies für die SG Strukturholding und für die Steyler Missionare?
- Wie ist der aktuelle Stand des Gesamtprojekts?
Nachdem nun öffentlich konkrete Angaben zu möglichen Inhalten des städtebaulichen Vertrags gemacht wurden, muss die Stadt erklären, ob diese Angaben zutreffen. Falls nicht, muss sie dies klarstellen.
Verantwortung liegt bei allen Beteiligten
Die Verantwortung für die weitere Entwicklung des Projekts liegt bei den beteiligten Akteuren: den Steyler Missionaren als Eigentümer, der SG Strukturholding mit der Kreissparkasse St. Wendel und dem Architekt Gerlando Giarrizzo als Projektpartner sowie der Kreisstadt St. Wendel.
Auch politisch sind die Verantwortlichen gefordert. Bürgermeister Peter Klär, CDU-Stadtverbandsvorsitzender Alexander Zeyer und CDU-Fraktionsvorsitzender Sebastian Schorr haben das Projekt maßgeblich unterstützt und öffentlich für seine Realisierung geworben. Dabei haben sie immer betont, dass der städtebauliche Vertrag nicht öffentlich gemacht werden soll.
Die BI fordert erneut von der Stadt und den Projektpartnern Transparenz über den städtebaulichen Vertrag.
Die Bürgerinitiative wird sich nicht an Spekulationen über interne Konflikte oder mögliche Ausstiegsszenarien beteiligen. Entscheidend sind die Fakten.
Nach Jahren großer Ankündigungen und des versprochenen Tempos ist es Zeit für eine nüchterne Bilanz: Bereits bis Oktober 2024 (seit 22 Monaten) hätte der Optionsvertrag zwischen SG Strukturholding und den Steyler Missionaren gezogen werden sollen. Und seit Mitte 2025 sollte der städtebauliche Vertrag vorliegen. Was damals mit Hochglanzpräsentationen und großen Zukunftsversprechen als nahezu feststehende Entwicklung vermittelt wurde, hat bis heute keine entsprechend belastbare Grundlage. Jetzt muss offengelegt werden, was tatsächlich vereinbart ist, welche Risiken bestehen und ob das Projekt unter den heutigen Bedingungen überhaupt noch realisierbar ist.
Klimawandel verändert die Anforderungen an Stadtentwicklung
Hinzu kommt eine Entwicklung, die bei der Bewertung des Missionshaus-Areals nicht länger ausgeblendet werden kann: Die vergangenen Wochen haben mit extremer Hitze, Trockenheit und den Waldbränden in der Region eindrücklich gezeigt, wie unmittelbar die Folgen des Klimawandels inzwischen auch bei uns spürbar sind. Gerade in dieser Situation müssen wertvolle Wald-, Grün- und Freiflächen als Teil der Daseinsvorsorge und als natürliche Klimaanpassung verstanden werden – nicht als Flächenreserve, die bei jeder Projektplanung zur Disposition steht.
Für die BI gehört deshalb zu einer seriösen Neubewertung des Missionshaus-Projekts auch die Frage, welchen Stellenwert Klimaresilienz, Naturschutz, Wasserhaushalt und die geologischen Gegebenheiten des Areals künftig haben müssen.
Und genau hierzu prüfen wir derzeit weitere Hinweise.
Die BI geht aktuell interessanten Hinweisen auf mögliche Hangrutschungs- und Stabilitätsrisiken am Heiligen Berg nach. Wir sammeln dazu derzeit Fakten und recherchieren insbesondere die hydrogeologischen und geologischen Gegebenheiten des Areals.
Wir werden diese Erkenntnisse veröffentlichen, sobald die Fakten belastbar zusammengetragen und fachlich eingeordnet sind.