Widerstand durch Wissen
St. Wendel, 10.2.2026
Auch die Nachbarn müssen vor Starkregen sicher sein
Interessanter Beitrag aus der FAZ vom 6.2.26
Eigentümer höher gelegener Grundstücke müssen Regenwasser so ableiten, dass tiefer liegende Nachbarn nicht überflutet werden. In diesem Fall stand ein Haus am tiefsten Punkt eines Hangs. Oberhalb lagen befestigte Zufahrten und asphaltierte Flächen einer Nachbarin sowie weitere Grundstücke.
Bei starkem Regen floss Wasser gebündelt nach unten. Mehrfach liefen Keller und Garage voll. Frühere Umbauten hatten die Gefahr nicht beseitigt. Der betroffene Eigentümer verlangte zusätzliche Schutzmaßnahmen.
Das Oberlandesgericht stellte klar, dass versiegelte Flächen den natürlichen Wasserabfluss verändern. Regen versickert dort kaum noch und erreicht schneller das Nachbargrundstück. Wer solche Flächen unterhält, tragt deshalb besondere Verantwortung.
Ein Gutachten zeigte, dass schwere Schäden nicht nur bei extrem seltenen Ausnahmeereignissen drohen. Schon Regen, der statistisch etwa alle 50 Jahre auftritt, kann hohe Wasserstände verursachen. Das gilt nicht als unabwendbares Naturereignis.
Die Hauptverantwortliche muss deshalb ihre Entwässerung ausbauen.
Eine deutlich breitere Rinne und eine leistungsfähigere Ableitung gelten als technisch machbar und finanziell zumutbar. Gegen zwei weitere Nachbarn blieb die Klage erfolglos.
Grundstückseigentümer dürfen sich nicht darauf verlassen, dass Starkregen als Schicksal gilt. Wer den Wasserabfluss durch bauliche Gestaltung verstärkt, muss bezahlbare und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen, um Schäden bei Nachbarn zu mindern (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 17. November 2025, Aktenzeichen: 9 U 92/22).
Veronika Thormann ist Rechtsanwältin der Kanzlei Bethge in Hannover.
Foto: Interessanter Beitrag aus der FAZ vom 6.2.26