St. Wendel, 13.11.25

Ein Urteil mit Signalwirkung – auch für St. Wendel

Das Urteil des 2. Senats des Oberverwaltungsgerichts zur Campus-Erweiterung der Universität des Saarlandes, für die laut Bebauungsplan der Stadt Saarbrücken das Waldstück „Hanni“ für Parkplätze und Universitätsgebäude gerodet werden sollte, hat deutliche Maßstäbe gesetzt: Rechtliche Vorgaben gelten für alle – für Kommunen, Politik und Investoren. Der Senat stellte klar, dass Bebauungspläne nicht an gewünschte Ergebnisse angepasst werden dürfen und dass Klimaschutz und Naturschutz verbindlich zu prüfen sind. Die Richter befassten sich intensiv mit diesen Vorgaben und machten deutlich, dass Eingriffe nachvollziehbar und vollständig begründet werden müssen.

Gerade deshalb lohnt der Blick nach St. Wendel. Denn während es in Saarbrücken nicht um Stadtentwicklung ging, steht in St. Wendel die Frage im Raum, wie ein Gebiet am Stadtrand zukünftig gestaltet werden soll. Die Parallelen zum Missionshaus-Projekt der SG-Strukturholding sind offensichtlich. Ein besonders markantes Beispiel ist der Umgang mit der Vorgabe der LUA (Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz): Sie verpflichtete die Stadt, Alternativflächen ernsthaft zu prüfen, bevor über Eingriffe am Missionshaus entschieden wird. Diese Prüfung fand nicht statt. Stattdessen wurden sogar noch Reserveflächen am Lanzenberg zurückgenommen. Genau diese Vorgehensweise kritisierte das OVG im Fall „Hanni bleibt“ deutlich: Alternativprüfungen dürfen nicht zu bloßen Formalakten verkommen.

Dass der 2. Senat des OVG Klimaschutz und Naturschutz so klar betont hat, könnte auch für St. Wendel weitreichende Folgen haben – bis hin zu der Frage, ob eine Bebauung am Missionshaus überhaupt zulässig ist.

Das Urteil des OVG zum Nachlesen finden Sie hier.

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